Rechtshistorische Praxis

Forschungsfeld

Jede Form von Geschichte bedarf der Reflexion über die eigenen Methoden und Praktiken, sie braucht Hilfsmittel, muss diese für die Forschung bereitstellen und darüber nachdenken, wie die eigene Arbeit angemessen kommuniziert wird.

Auf der Ebene des Instituts wird dieses Nachdenken über Methoden und Praktiken im Rahmen von Institutsveranstaltungen wie dem Kolloquium und im gemeinsamen Forschungsfeld Rechtshistoriographie betrieben. Die Wissenschaftler*innen aller Abteilungen und Forschungsgruppen beschäftigen sich auch mit Chancen und Problemen der digitalen Humanwissenschaften und wenden diese Methoden in der eigenen Forschung an.

In der Abteilung Historische Normativitätsregime bemühen wir uns zudem um die Publikation von Einführungen in die historische Forschung, insbesondere in der von Wissenschaftler*innen der Abteilung herausgegebenen Schriftenreihe methodica – Einführungen in die rechtshistorische Forschung. Wir veröffentlichen Hilfsmittel wie Bibliographien (ssrn subsidia et instrumenta) und Übersetzungen wichtiger Quellen und Literatur. Neben den Präsentationen der Forschung in den monatlichen Abteilungsbesprechungen sind ein Seminar zu Methoden der Rechtsgeschichte sowie themenspezifische Arbeitskreise die wichtigsten Foren der Diskussion.

Ein besonderes Anliegen besteht schließlich darin, die Ergebnisse, Methoden und Praktiken rechtshistorischer Forschung in unterschiedlichen medialen Formaten zu präsentieren. Wir tun dies vor allem über den Blog Legal History Insights und im Rahmen von Projekten wie Transmedia HistoryTelling.

Die verstärkte Bemühung um diese Dimension unserer Arbeit, insbesondere durch die beiden letztgenannten Aktivitäten, hat zur Etablierung dieses neuen Forschungsfeldes im Jahr 2021 geführt.

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