Globus mit Fokus auf Indien

Rechtsgeschichte über Europa hinaus

Als das englische Recht im 19. Jahrhundert nach Indien kam, traf es auf Rechtstraditionen, die älter waren als der Common Law und komplexer, als die Kolonialherren wahrhaben wollten. Was folgte, war keine einseitige Übernahme, sondern eine Begegnung – mit Folgen für beide Seiten. Die Forschung hat das lange anders gesehen.

Das neu gegründete Centre for Legal History of India, geleitet von Reeju Ray in der Abteilung Stefan Vogenauer, stellt folgende These nach vorne: Indisches Recht ist keine Fußnote europäischer Rechtsgeschichte. Es hat eine eigene Geschichte – und die verdient eigene Forschung.

Das Zentrum kooperiert mit den führenden indischen Rechtsfakultäten NLSIU Bangalore und NALSAR und strebt ein Forschungsnetzwerk an, das Frankfurt mit Wissenschaftlern in ganz Indien verbindet. Stipendien und Gastaufenthalte für Doktoranden und Postdoktoranden werden fortlaufend vergeben – Bewerbungen sind jederzeit möglich.

Mission Statement


Wir sind ein Ort für das Nachdenken über Recht.
Wir erforschen seine Theorie und Geschichte in vergleichender und globaler Perspektive.
Wir tragen durch ein vertieftes Verständnis von Recht zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen bei.
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Aktuelles

The School of Salamanca has been hailed as the cradle of international law and criticised as a legal fig leaf for empire. Our director Thomas Duve argues that both accounts tend to reduce the School to its contribution to international law and overlook the authors who espoused the same ideas in Mexico, Córdoba or the Philippines. Moreover, the authors in Salamanca were part of a larger discourse. He and his department have held this view for years; recently he explained it to a wider audience in El Mundo, a leading Spanish daily.
Im Band 2 der Studien zur Rechstheorie geht es um Hermann Kantorowicz. Er war ein herausragender Rechtswissenschaftler in den turbulenten ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts und ein führender Vertreter der „Renaissance“ der Rechtsphilosophie in Deutschland. Er formulierte erstmals eine Theorie des „freien Rechts“ in „Kampf um die Rechtswissenschaft“ (1906), seinem kühnen Angriff auf die orthodoxe Rechtswissenschaft.
In den italienischen Territorien von Neapel und Mailand war im 18. Jahrhundert das Justizwesen ein zentrales Feld von Reformbestrebungen, mit denen die Gerichte stärker in den Machtbereich der jeweiligen Territorialfürsten integriert werden sollten. Anhand von je drei Reformvorhaben zeichnet Band 354 der Studien zur europäischen Rechtsgeschichte die institutionellen Veränderungen von Gerichten nach. Er rekonstruiert diese Reformen als historisch offene Aushandlungsprozesse und eröffnet damit einen neuen Blick, der der Vielschichtigkeit dieser Prozesse Rechnung trägt. Die Untersuchung zeigt, dass diese Justizreformen nicht das Werk einzelner „aufgeklärter“ Herrscher waren, sondern Ausdruck eines institutionellen und gesellschaftlichen Ringens unterschiedlicher Akteure um Macht und Einfluss auf die Gerichte.
 
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