Die Ökonomie der Rechtsgeschichte
Forschungsprojekt
Das Projekt möchte neue theoretische Ansätze aus Ökonomie und Wirtschaftsgeschichte für die Rechtsgeschichte fruchtbar machen. Bedeutende Wendepunkte in Europas Entwicklung zum modernen Kapitalismus hatten vor allem institutionelle und rechtliche Ausprägungen, was den Raum öffnet für einen Dialog zwischen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte sowie ökonomischer und juristischer Theoriebildung. So hat die Neue Institutionenökonomik diese Entwicklung als ihren Ausgangspunkt genommen und sich zu einer der führenden makroökonomischen Theorien entwickelt. Das Recht spielt ebenso eine zentrale Rolle in Public Choice Theory und in der aufkommenden Literatur zu Recht und politischer Ökonomie, die beide häufig auf historische Beispiele und die Rechtsgeschichte zurückgreifen. Umgekehrt hat die Rechtsgeschichte selbst diese Chance für einen interdisziplinären Dialog oder methodische Innovationen bisher nicht genutzt. Meine Forschung zielt darauf ab, diese Ansätze der Wirtschaftstheorie, sowohl der neoklassischen als auch der heterodoxen Ökonomie, als theoretisches Angebot für die Rechtsgeschichte zu nutzen. Insbesondere frage ich nach neuen methodologischen Ansätzen, um Themen wie demografischen Wandel und Urbanisierung in der Rechtsgeschichte zu behandeln. Das bedeutet nicht, dass die Rechtsgeschichte selbst nichts beizutragen hat. Im Gegenteil: Dissonanzen zwischen der Wirtschaftswissenschaft und der Rechtsgeschichte müssen produktiv genutzt werden; eine dogmatisch informierte Lektüre von Quellen ermöglicht Tiefenschärfe gerade für Theorien, die ansonsten auf einem sehr hohen Abstraktionsniveau operieren.