Multidisziplinäre Rechtstheorie und Privatrechtstheorie
Forschungsfeld
Ziel des Forschungsfelds ist die Entwicklung einer multidisziplinär informierten Rechtstheorie mit einem Schwerpunkt auf der Privatrechtstheorie. Die interdisziplinäre Forschung der Abteilung bedient sich philosophischer, kultur-, bild-, sprach- und politikwissenschaftlicher, informationstechnologischer, soziologischer, historischer, ökonomischer und fachübergreifender Methoden und Kompetenzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf kritischen, empirischen und realwissenschaftlichen Theorien der Rechtswissenschaft. Relevante Forschungsfragen betreffen sowohl die Theoriebildung selbst als auch deren Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des geltenden oder historischen Rechts, etwa im Rahmen der Rechtsverfassung der Medien- und Konsumgesellschaft, der Institutionen des Kapitalismus (Recht und politische Ökonomie), der Digitalisierung sowie des disziplinübergreifenden Strukturwandels im Anthropozän. Das Feld besitzt zahlreiche Anschlussmöglichkeiten an die in der Abteilung betriebene Forschung zum Privatrecht sowie an das Forschungsfeld Rechtswissenschaftstheorie.