Marktverfassungen

Forschungsprojekt

Der „Markt“ ist ein Schlüsselbegriff liberaler Ökonomien und westlich-moderner Gesellschaften. Märkte verteilen Güter, sie organisieren Preise und befriedigen gesellschaftliche Bedürfnisse. Das Prinzip Markt hat seit Beginn der westlichen Moderne beinahe alle gesellschaftlichen Lebensbereiche erobert. Vom Handel über das Gesundheitswesen bis zum Wissenschaftssystem – überall herrschen Marktlogiken. Trotz der gewaltigen Macht der Märkte wird der Begriff Markt meist relativ unbestimmt gebraucht. Dabei beschreibt er höchst verschiedene Phänomene. Sie reichen von konkreten Märkten wie mittelalterlichen Pferdemärkten über die modernen nationalstaatlichen und Weltmärkte bis hin zum Markt als wirtschaftlichem Modell oder rationalem Prinzip.

Das Forschungsprojekt rückt die zentrale Rolle des Rechts in der Verfassung von Märkten in den Vordergrund. Recht reguliert nicht einfach Marktzugänge, gibt Marktpreise frei oder bestimmt Marktprodukte. Vielmehr richtet Recht Marktverhältnisse ein und ordnet diese. Dadurch konstituiert Recht den Markt. Erst das Recht ermöglicht und begrenzt den Austausch von Gütern, Leistungen und Ideen. Selbst die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Messen waren keine „Inseln des freien Marktes“. Kaiserliche Privilegien und städtische Geleitordnungen sicherten den Verkehr zur und von der Messe. Städtische Regeln über Maße und Münzen schafften Vergleichbarkeit im Tausch. Gerichte und Rechtsnormen begleiteten den Handel. Diese rechtlichen und normativen Perspektiven der Marktverfassungen werden historisch am Beispiel von vormodernen Messen und Handwerkermärkten sowie modernen staatlich geprägten Märkten untersucht.

Ausgewählte Publikationen:

Seinecke, R.: Die Frankfurter Messprivilegien von 1240 und 1330. In: Wege zur Rechtsgeschichte: Die rechtshistorische Exegese. Quelleninterpretation in Hausarbeiten und Klausuren, S. 368 - 387 (Hg. Keiser, T.; Oestmann, P.; Pierson, T.). Böhlau, Wien; Köln (2022)
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