Erbrechtliche Konsequenzen der Abkehr vom christlichen Glauben: spätantike Apostasiegesetzgebung am Beispiel von C.Th. 16.7.2 (383)
Frankfurter Rechtshistorische Abendgespräche
- Datum: 05.07.2023
- Uhrzeit: 18:15 - 19:45
- Vortragende(r): Constantin Willems
- (Philipps-Universität Marburg)
- Ort: Campus Westend der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
- Raum: RuW 1.303
- Gastgeber: Goethe Universität, Fachbereich Rechtswissenschaft, MPI für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie
C.Th. 16.7.2 (383), eine am 20. Mai 383 in Konstantinopel erlassene
Konstitution Kaiser Theodosius I., belegt Christen, die sich paganen
Kulten zuwenden, mit erbrechtlichen Konsequenzen und entzieht ihnen die
bzw. beschränkt sie in ihrer testamenti factio activa sowie passiva. Dies geschieht, wie es im Principium am Ende heißt, mit der Zielrichtung ut sint absque iure Romano. Ius und religio
werden hier also explizit miteinander verknüpft, das römische Recht
gleichsam als Korrektiv im Rahmen der individuellen Entscheidung
zwischen Christentum und anderen antiken Kultvorstellungen eingesetzt.
Die Konstitution soll im Rahmen des Vortrags näher beleuchtet und
kontextualisiert werden.