Multidisziplinäre Rechtswissenschaftsgeschichte des Privatrechts
Forschungsprojekt
![Friedrich Carl von Savigny, Bleistiftzeichnung, 21x15cm, ca. 1821, verm. Ljeff Iwanowitz von Kiel, aus: Rückert/Ritzke/Foljanty: Savigny-Portraits, Frankfurt am Main 2011, Nr. 19, S. 97.](/4444141/original-1717763111.jpg?t=eyJ3aWR0aCI6MjQ2LCJvYmpfaWQiOjQ0NDQxNDF9--81c76eedd68160539eb4cc81d9d413c0464fdfe0)
Die Rechtswissenschaftsgeschichte gehört zu den klassischen Feldern der deutschen Rechtsgeschichte. Ihr Gegenstand ist die Geschichte juristischer Dogmen, rechtswissenschaftlicher Schulen oder prägender Juristen. Das Forschungsprojekt „Multidisziplinäre Rechtswissenschaftsgeschichte des Privatrechts“ knüpft an diese Traditionen, bestehende Meistererzählungen und etablierte Forschungsfelder der Privatrechtsgeschichte an – aber es erweitert sie multidisziplinär. Als multidisziplinäre Wissenschaftsgeschichte räumt das Projekt alternativen Methoden und Erkenntnisweisen, etwa philosophischen, anthropologischen, soziologischen oder ökonomischen Zugängen zum Recht, eine zentrale Stellung ein. Vor allem wird Rechtswissenschaftsgeschichte immer auch als Rezeptionsgeschichte verstanden. Ihr Interesse geht über die Darstellung historischer Juristen und die Entstehung oder Entwicklung juristischer Dogmen hinaus. Sie macht die historisch gewachsenen Bilder von Rechtsakteuren und Rechtsdogmen selbst zu ihrem Gegenstand. Dadurch begreift sie Rechtsgeschichte immer auch als Bilder- und Reflexionsgeschichte.